Wie kannst Du die MontagsLichter unterstützen?

mit Engagement und Zeit

 

  • werde aktiv und hilf uns, zu helfen
  • engagiere Dich in unseren Projekt-Gruppen
  • schlage neue Projekte vor, die DU realisieren kannst

 

mit Köpfchen, Zeit, Raum oder/und Geld

 

  • hilf uns, wirksam zu bleiben
  • durch eine (projektbezogene) Spende z.B. für Slumkids in Bangladesh
  • durch einen monatlichen oder einmaligen Förderbeitrag
  • durch Online-Moderation einer Seite/Aktion vom eigenen PC/Handy aus

 

mit Deiner Empfehlung

 

  • hilf uns, noch bekannter zu werden
  • empfehle unsere Angebote an potentielle Interessenten
  • sprich mit Freunden und Verwandten über die MontagsLichter
  • schlage die MontagsLichter bei Deinen Vorgesetzten für eine Spende oder bei Freunden und Kollegen einen sozialen Tag vor

 

bleib auf dem Laufenden

 

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>>> MontagsLichter- Aktion: Prominente

Original-Text einer E-Mail, die an prominente Künstler, Geschäftsleute und Politiker versandt wird.  > LESEN


Wer kann Hilfe in Projekten erhalten?

Schwerpunkt: Familien und allein Erziehende


Im Mittelpunkt aller MontagsLichter-Projekte stehen kinderreiche Familien (Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern) und alleinerziehende Elternteile mit mit mindestens einem Kind. In besonderen Ausnahmefällen können auch Familien mit weniger als drei Kindern Hilfe erhalten (zum Beispiel bei schwerer Behinderung eines Familienmitgliedes). Als Kinder im Sinne unserer Hilfsprojekte gelten ausschließlich zusammen mit den Hilfesuchenden in einem Haushalt lebende Kinder, für die ein Ansrpuch auf Kindergeld besteht.

Voraussetzungen

Projekt-Hilfen der MontagsLichter können Familien oder auch Einzelpersonen Spenden erhalten, die sich in einer unverschuldeten Notlage befinden und nicht in der Lage sind, diese aus eigenen Kräften zu meistern. Die Hilfe muss nachrangig sein - das heißt, es bestehen keine anderen gesetzlichen Ansprüche. Eine unverschuldete Notlage liegt in der Regel vor, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie unverschuldete Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit, Tod, Flucht und Vetreibung oder sonstige nicht zu vertretende Umstände zur Entstehung der Notsituation beigetragen haben.


Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass

  • der oder die Hilfesuchende bereit ist, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zur Problemlösung selbst beizutragen
  • eine dauerhafte Bewältigung der Notlage zu erwarten ist
  • kein Anspruch auf gesetzliche Leistungen oder sonstige Hilfen zur Beseitigung der Notlage besteht
  • eine örtlich zuständige Behörde oder ein Verband der freien Wohlfahrtspflege das Hilfegesuch befürwortet (Behörde können sein: Gemeinde- oder Sozialhilfeverwaltung, Jugendamt, Landratsamt - Belege erforderlich)
  • das Bruttofamilieneinkommen unter der Einkommensgrenze des § 53 der Abgabenordnung (AO) liegt.

Unterstützung von Familien und Personen in Notlagen


Die Initiative der MontagsLichter kann sämtliche Hilfen zur Entschuldung und sonstige finanzielle Zuwendungen unabhängig vom Antragsgrund grundsätzlich nur einmalig im Rahmen der vorhandenen Mittel leisten.

Durch unsere Hilfe zur Schuldensanierung sollen Sie in der Lage sein, Ihre schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse langfristig zu bewältigen. Wir bieten Ihnen eine Hilfe zur Selbsthilfe. Bei höherer Verschuldung setzen wir voraus, dass Sie mit einer sozialen Schuldnerberatungsstelle zusammenarbeiten.

Hierbei sollte Ihre Ansprechperson in der Beratungsstelle uns durch Vorlage eines Konzeptes zur Gesamtentschuldung und einem konkreten Hilfevorschlag die Sanierung Ihrer Finanzlage in Aussicht stellen.

Download
Broschüre des Bundesfamilienministeriums
Umfassende Informationen für Schuldner/Innen
Broschuere_Schulden.pdf
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Download
Broschüre des Bundesfamilienministeriums
Verbraucherinsolvenz - Wichtige Tipps zum Neustart
Broschuere_Verbraucherinsolvenz.pdf
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